Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit
Öffentliche Stelle / Geltungsbereich
Carolina Science GmbH - www.carolinascience.de
Wir bemühen uns, unseren Webauftritt barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der aktuellen BITV. Als kleiner Betrieb sind wir nicht verpflichtet das Gesetz umzusetzen. Gerne können Sie uns kontaktieren und Feedback geben, was ihnen wichtig ist, und wir lassen das in unserer Bemühung einfließen.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für Online-Verwaltungsfunktionen unseres Webauftritts www.carolinascience.de.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 25.11.2025 erstellt bzw. überarbeitet.
Die Aussagen dieser Erklärung wurden zuletzt am 25.11.2025 überprüft.
Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde von der oben aufgeführten öffentlichen Stelle durch eine Selbstbewertung durchgeführt.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Aktuell ist das gesamte Portal (www.carolinascience.de) noch nicht Barrierefrei.
Wir bemühen uns bis auf weiteres diese sukzessiv Barrierefrei zu gestalten.
Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit (Feedbackoption) kontaktieren?
Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserer Website oder der mobilen Anwendung nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte.
Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle:
E-Mail: info@carolina-science.de
Telefon: +49 (30) 838 50 683
Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit
Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, Sie innerhalb von 1 Monat keine Antwort erhalten haben, oder die Antwort unzureichend war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden und ein Durchsetzungsverfahren anstreben.
Bitte kontaktieren Sie immer zuerst die betroffene öffentliche Stelle!